Alimentenbevorschussung
Wenn die gerichtlich oder vertraglich festgelegten Kinderalimente nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, bevorschusst die Gemeinde allenfalls den Unterhaltsbetrag. Die festgelegten Kinderalimente können bis maximal 1008 Franken pro Monat und Kind bevorschusst werden. Eine Alimentenbevorschussung wird nur gewährt, wenn Sie als Eltern nicht im gleichen Haushalt wohnen. Der Anspruch besteht auch, wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland lebt. Bevorschusst wird nur, wenn Einkommen und Vermögen unter bestimmten Grenzen liegt.
Für Abklärung und Vollzug der Bevorschussung ist zuständig:
Bildungsdirektion Kanton Zürich
Amt für Jugend- und Berufsberatung
Dörflistrasse 120
8090 Zürich
Tel. 043 259 96 00
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Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Alimentenhilfe | 052 266 91 91 |