Gesuch Polizeistundenverlängerung
Gastwirtschaften sind gemäss Gastwirtschaftsgesetz von 24 Uhr bis 5 Uhr geschlossen zu halten. Für begründete Ausnahmen kann der Gemeinderat Ausnahmebewilligungen bis 02.00 oder längstens 04.00 Uhr erteilen.
Das Gesuch ist spätestens drei Tage vor dem Anlass einzureichen. Aktionen
Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei
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