Abmeldung bei Auslandaufenthalten

Wenn Sie mehr als 3 Monate ins Ausland gehen, ist in der Regel eine Abmeldung vorgesehen. Allerdings gibt es viele Ausnahmen, wenn der Aufenthalt nicht mehr als ein Jahr dauert. Besprechen Sie die für Sie günstigste Möglichkeit mit unserer Einwohnerkontrolle und unserem Steueramt.

Militärdienstpflichtige müssen sich vor einem Auslandaufenthalt von mehr als zwei Monaten frühzeitig, dh. spätestens zwei Monate vor der Ausreise mit der Militärverwaltung in Verbindung setzen.

Zugehörige Objekte