Alimentenbevorschussung
Zuständiges Amt: Alimentenhilfe Wenn die gerichtlich oder vertraglich festgelegten Kinderalimente nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, gibt es einen Anspruch auf Bevorschussung. Die festgelegten Kinderalimente können bis maximal 956 Franken pro Monat und Kind bevorschusst werden. Eine Alimentenbevorschussung wird nur gewährt, wenn Sie als Eltern nicht im gleichen Haushalt wohnen. Der Anspruch besteht auch, wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland lebt. Für Abklärung und Vollzug der Bevorschussung ist zuständig: Bildungsdirektion Kanton Zürich
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