GdeVersammlung
Aufgaben
Die Gemeindeversammlung entscheidet über
- das Budget und den Steuerfuss
 - die Jahresrechnung
 - grössere Kredite
 - die Neufassung und Änderung von Verordnungen
 - Initiativen
 
Die Traktandenliste ist unter dem jeweiligen Datum aufgeführt (sobald sie bekannt ist).
Voraussetzungen
§ 14 Gemeindegesetz:
1 Die Gemeindeversammlung ist die Versammlung der Stimmberechtigten.
2 Die Versammlung ist öffentlich. Der Gemeindevorstand schliesst nicht stimmberechtige Personen aus, wenn dies überwiegend öffentliche oder private Interessen gemäss § 23 IDG erfordern.
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