Der Gemeinderat ist die Exekutive der Politischen Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde nach aussen und vollzieht die Gesetze von Bund und Kanton sowie Beschlüsse der Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat wird von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Aufgaben des Gemeinderates sind in der Gemeindeordnung geregelt. Gleichzeitig ist er Fürsorge- und Gesundheitsbehörde.

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Offenlegung Interessenbindung Gemeinderäte; 2024-2026 (PDF, 111.27 kB) Download 0 Offenlegung Interessenbindung Gemeinderäte; 2024-2026