Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kanton
Die Gefahr von grossflächigen Bränden im Kanton Zürich ist sehr hoch. Ab sofort gilt daher auf dem gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Ziel ist es, Natur und Bevölkerung wirksam zu schützen.
- Der Ausbruch von Bränden ist jederzeit möglich. Wenn Feuer ausbrechen, breiten sie sich rasch aus.
- Brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Feuers sowie Blitzschläge können zu Waldbränden führen, die sich rasch ausbreiten.
- Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Feuerstellen und Holzkohlegrills in privaten Haushalten.
Verhaltensempfehlungen
- Es ist verboten, im Freien Feuer zu machen. Halten Sie Feuerverbote unbedingt ein.
- Es besteht ein Feuerwerksverbot. Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.
- Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
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Die Bestimmungen betreffend Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe lauten aktuell:
Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht sehr grosse Waldbrandgefahr (Stufe 5 von 5). Im Kanton Zürich gilt deshalb bis auf Weiteres ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe:
- Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen und brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
- Für Feuerwerk und Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1.-August-Feuer) gilt ein Abstand von 200 Meter zum Waldrand.
- Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (z.B. auf befestigten Plätzen).
Im Siedlungsgebiet
Ausserhalb des Waldes sind die Gemeinden für die Anordnung eines Feuerverbots zuständig (§18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz). Gegenwärtig haben sämtliche Gemeinden ein Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Informieren Sie sich über die einzelnen Bestimmungen bei der jeweiligen Gemeinde.
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