Tagesfamilien - Meldepflicht

1. Juli 2026

Betreuen Sie regelmässig Kinder in Ihrem Haushalt oder planen Sie, als Tagesfamilie tätig zu werden?

Wir weisen darauf hin, dass gemäss den gesetzlichen Bestimmungen Personen meldepflichtig sind, die gegen Entgelt wöchentlich für mindestens ein Kind eine Betreuung während 25 oder mehr Stunden anbieten.

In die Berechnung werden auch verwandte Kinder einbezogen, sofern diese gegen Entgelt betreut werden. Auch Schulkinder, die lediglich zum Mittagessen kommen, werden während ihrer Anwesenheit bei der Berechnung mitgezählt.

Wenn dies bei Ihnen zutrifft oder falls Sie eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen möchten, bitten wir Sie, mit der Gemeindeverwaltung Dachsen Kontakt aufzunehmen, info@dachsen.ch oder 052 647 60 60.

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung Dachsen