Wichtige Hinweise für Hundehalterinnen und -halter
Bitte beachten Sie folgende Hinweise und Verhaltensregeln:
- Während der Brut und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen.
- Während der Vegetationszeit hält sich der Hund nicht im hohen Gras oder im Reb und Ackerland auf.
- Lassen Sie weder Abfall noch Hundekot liegen.
- In Wohnquartieren, in der Nähe von Kindergärten und Schulen sowie in unübersichtlichem Gelände oder bei Dunkelheit wird der Hund an der kurzen Leine geführt.
- Vorfälle mit Hunden können direkt beim Veterinäramt gemeldet werden. Verwenden Sie bitte das Meldeformular auf der Website: https://www.zh.ch/de/umwelttiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde/vorfaelle-mit-hunden-melden.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.