2. Oktober 2025

Bauherrschaft:
Politische Gemeinde Dachsen, Dorfstrasse 16, 8447 Dachsen

Dachsen Grundeigentümer:
Elektrizitätswerk Rheinau AG, 8462 Rheinau

Bauvorhaben:
Ersatz Feuerstelle, Kat.-Nr. 1817, Mettli, Wald

Planauflage:
Die Pläne können während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung im kantonalen Amtsblatt bzw. Gemeinde-Anzeiger an gerechnet, in der Gemeindekanzlei Dachsen eingesehen werden.

Rechtsbehelfe:
Baurechtsentscheide können innert 20 Tagen nach deren Ausschreibung im kantonalen Amtsblatt bzw. Gemeinde-Anzeiger bei der Baubehörde schriftlich angefordert werden. Wer den Entscheid nicht innert dieser Frist verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt. Allfällige Rekurse sind nach Erhalt des Entscheides beim Baurekursgericht einzureichen. Die Rekursfrist beträgt 30 Tage, vom Empfang des Entscheides an gerechnet.