Älter werden im Weinland
Bezeichnung der öffentlichen Spitex-Organisationen als ZLV-Bedarfsbescheinigungsstellen
Seit dem 1. Januar 2025 erweitert der Kanton Zürich die Ergänzungsleistungen (EL) im Bereich Betreuung und Hilfsmittel durch die neue Zusatzleistungsverordnung (ZLV). Durch die neue Zusatzleistungsverordnung (ZLV) vom 22. Mai 2024 werden gestützt auf § 11 und § 15 die Hilfe und Betreuung zu Hause sowie die Hilfsmittel finanziell abgesichert.
In folgenden Handlungsfeldern wird eine Erweiterung der Unterstützung gewährt:
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Psychosoziale Betreuung und Begleitung, namentlich zur Wahrung von Terminen, zum Kontakt mit der Aussenwelt und zur Prävention von sozialer Isolation und psychischen Krisen
- Entlastungsdienste
- Beratung sowie Leistungsklärung- und Koordination
- Mehrkosten für Leistungen von Mittagstischen und Mahlzeiten
- Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung in einem Tages- oder Nachtheim, einem Tagesspital oder einem Ambulatorium
- Transportkosten zu Mittagstischen in Einrichtungen nach § 11 f
- Transportkosten zu Einrichtungen, die Hilfe und Pflege und Betreuung in einem Tages- oder Nachtheim, Tagesspital oder Ambulatorium nach §11 g anbieten
- Kosten für Hilfsmittel gemäss Liste
Ab 1. August 2025 wird die Bedarfserhebung von den beteiligten Spitex-Organisationen durchgeführt.
Die Bedarfserhebung erfolgt mittels einheitlichem Abklärungsinstrument und führt bei gegebenem Bedarf zu einer formellen Bedarfsbescheinigung, die an die SVA weitergeleitet wird. Laut Auskunft von der SVA erhalten die Antragstellenden innert max. 20 Tagen Rückmeldung betreffend die bewilligten Leistungen.
Betroffene können sich direkt an die Spitex am Kohlfirst, Tel. Nr. 052 647 20 50 oder info@spitex-am-kohlfirst.ch wenden.