Amtliche Publikation - Lärmsanierung Staatsstrassen Dachsen
Lärmsanierung Staatsstrassen Dachsen,
Akustisches Projekt – Öffentliche Planauflage
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Die Projektunterlagen liegen vom Donnerstag, 8. Mai 2025 bis zum Dienstag, 10. Juni 2025 in der Gemeindeverwaltung Dachsen auf (Dorfstrasse 16, 8447 Dachsen) und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Mit Ausnahme der Objektblätter der einzelnen Liegenschaften sind alle Unterlagen auch auf der Webseite der Fachstelle Lärmschutz einsehbar unter https://www.zh.ch/laerm-auflage
Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat.
Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).
Frist:
30 Tage
Ablauf der Frist:
10. Juni 2025
Kontaktstelle:
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Stefan Stauber, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich