Auflösung des Heimatscheindepots

6. Juni 2024

Das seit 2016 in Kraft getretene Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) besagt, dass die Gemeinde die Hinterlegung der vorzuweisenden Schriften - namentlich des Heimatscheins - verlangen kann (§ 5, MERG). Dadurch ist die Verpflichtung zur Hinterlegung des Heimatscheines weggefallen.

Durch den Zugriff auf Infostar (lnformatisiertes Standesregister) kann die Einwohnerkontrolle Dachsen nun auf die nötigen Personendaten zugreifen. Wir werden deshalb ab sofort keine Heimatscheine mehr entgegennehmen und das Depot für Heimatscheine auflösen.

Die Rücksendung der Heimatscheine erfolgt etappenweise. Bei einem Schalterkontakt werden wir den Heimatschein direkt der Person aushändigen.

Beachten Sie jedoch, dass andere Kantone die Heimatscheinpflicht noch im Gesetz verankert haben. Bitte bewahren Sie deshalb Ihren gültigen Heimatschein für einen allfälligen Wohnsitzwechsel sorgfältig zu Hause auf.

Die gesetzlich verordnete Meldepflicht bei Umzug bleibt aber weiterhin bestehen. Jeder Umzug - auch innerhalb der Gemeinde - muss innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Dies kann persönlich am Schalter oder online per eUmzug (www.eumzug.swiss) gemacht werden.