Gemeindeversammlung vom 22. August 2023

6. September 2023

An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 22. August 2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

A. Politische Gemeinde

  1. Genehmigung des Kredits für die Sanierung und den Umbau des Bahnhof-Hauptgebäudes im Umfang von CHF 1'140'000.00.
    Der Antrag wurde mit 126 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.
  2. Genehmigung des Kredits für die Sanierung und den Umbau des Güterschuppens im Umfang von CHF 305'400.00.
    Der Antrag wurde mit 124 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen gutgeheissen.
  3. Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
    Keine

Aktenauflage

Das Protokoll der Gemeindeversammlung kann ab Donnerstag, 7. September 2023 auf der Website der Gemeinde Dachsen eingesehen und heruntergeladen werden und liegt ab Donnerstag, 7. September 2023 auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen das Protokoll ist nur eine Aufsichtsbeschwerde möglich.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen Beschlüsse der Gemeinde kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnungen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigen Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).

Gemeinderat Dachsen