Gesuch Polizeistundenverlängerung

Gastwirtschaften sind gemäss Gastwirtschaftsgesetz von 24 Uhr bis 5 Uhr geschlossen zu halten. Für begründete Ausnahmen kann der Gemeinderat Ausnahmebewilligungen bis 02.00 oder längstens 04.00 Uhr erteilen.

Das Gesuch ist spätestens drei Tage vor dem Anlass einzureichen.

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