Verwaltungsrechtlicher Vertrag (Schutzvertrag)

1. Oktober 2026

Unterschutzstellung Dorfstrasse 38, Gebäude Vers.-Nr. 98 und 158

Mit Beschluss Nr. 91 vom 23. September 2026 hat der Gemeinderat Dachsen den verwaltungsrechtlichen Vertrag für die Liegenschaft Dorfstrasse 38, Vers.-Nr. 98 und 158 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 86 der Gemeinde Dachsen genehmigt.

Einsichtnahme:

Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 16,
8447 Dachsen zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtliche Hinweise:

Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.