Amtliche Publikation Bussentarif

6. August 2026

Gestützt auf § 175 Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und

Strafprozess (GOG), sowie auf Art. 29 der Polizeiverordnung der Gemeinde Dachsen vom
11. Dezember 2025 erlässt der Gemeinderat Dachsen folgenden Bussentarif:

Ziffer

Tatbestand

Artikel PVO

Busse in CHF

II.

Schutz von Personen und Eigentum sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

 

 

2.1.

Ungenügende Sicherung von Baustellen, Bodenöffnungen

6 Abs. 1

100.00

2.2.

Unberechtigtes Abdecken von Bodenöffnungen, Verändern von Schutzvorrichtungen

6 Abs. 2

100.00

2.3.

Missbrauch von Rettungsgeräten

7 Abs. 1

100.00

2.4.

Unbewilligte Benützung der Wasserversorgung bzw. ohne von der Wasserversorgung abgegebene Bezugsvorrichtung

7 Abs. 3

100.00

2.5.

Versperren des Zugangs zu Rettungseinrichtungen

7 Abs. 4

100.00

 

 

 

 

III.

Schutz öffentlicher Sachen und des privaten Eigentums

 

 

3.1.

Verunreinigen, Beschädigen oder Verändern von öffentlichem Eigentum

9 Abs. 1

100.00

3.2.

Durchführung von Unterhalts-, Reinigungs- und Reparatur- arbeiten an Fahrzeugen und Geräten auf öffentlichem Grund

9 Abs. 2

100.00

3.3.

Benützung des öffentlichen Grundes und öffentlicher Sachen über den Gemeingebrauch hinaus oder nicht bestimmungsgemäss bzw. ohne Bewilligung

10 Abs. 2

100.00

3.4.

Ununterbrochenes Stehenlassen von Fahrzeugen, Anhän-gern und dergleichen auf öffentlichem Grund für mehr als 48 Stunden ohne Bewilligung

10 Abs. 5

100.00

3.5.

Absperren von öffentlichen Strassen, Plätzen und Fusswegen ohne Bewilligung

12

100.00

3.6.

Anbringen von Anzeigen, Plakaten, Transparenten, Fahnen, Klebern, Inschriften usw. ohne Bewilligung

13

100.00

3.7.

Unberechtigtes Campieren und Nächtigen im Freien auf öffentlichem Grund

14

100.00

3.8.

Feuern auf öffentlichem Grund auf nicht dafür vorgesehenen Plätzen

15

100.00

3.9.

Unberechtigtes Fahren und Reiten über Kulturland

16

100.00

 

 

 

 

IV.

Immissionsschutz

 

 

4.1.

Verursachen von erheblichen Immissionen

17 Abs. 1

100.00

4.2.

Verunreinigen des öffentlichen Grundes ohne sofortige Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands

18 Abs. 1

100.00

 

 

 

 

V.

Lärmschutz

 

 

5.1.

Missachten der allgemeinen Ruhezeiten

21 Abs. 1

100.00

5.2.

Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung

24 Abs. 1

100.00

VI.

Wirtschaft- und Gewerbepolizei

 

 

6.1.

Missachten der Schliessungsstunde ohne Bewilligung

25 Abs. 1

100.00

6.2.

Durchführen von Geld- und Naturalgabensammlungen ohne Bewilligung

26 Abs. 1

100.00


Genehmigungshinweise

Der vorstehende Anhang zur Polizeiverordnung der Politischen Gemeinde Dachsen wurde anlässlich der Sitzung des Gemeinderates vom 7. Januar 2026 verabschiedet und durch das Statthalteramt Bezirk Andelfingen am 27. Juli 2026 genehmigt.

Rechtsmittel

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen (Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen) innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Der Gemeinderat