Gräberräumung
Die Ruhefrist der Urnengräber Nrn. 145 - 175 der Bestattungsjahre 1996-2000 im Friedhof Laufen am Rheinfall ist bereits abgelaufen.
Die Friedhofkommission hat, gestützt auf Art. 22 der Vollzugsvorschriften betreffend das Bestattungs- und Friedhofwesen des Zweckverbandes Friedhof Laufen, die Räumung der entsprechenden Grabfelder angeordnet. Die freiwerdende Fläche wird mit Rasen angesät.
Die Angehörigen werden gebeten, Grabzeichen, Grabschmuck und Pflanzen bis spätestens 31. Oktober 2026 abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist wird unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht über noch vorhandene Grabmäler und Pflanzen verfügt.
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an den Friedhofgärtner Hanspeter Schalch, Thayngen, Telefon: 052 649 35 33
Friedhofkommission Laufen