Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwiesen: Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Schulpflege der Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwiesen für die Amtsdauer 2026 - 2030
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Laufen-Uhwiesen den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl 2026 – 2030 der Schulpflege der Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwiesen auf Sonntag, 8. März 2026, festgesetzt. Gemäss Art. 8 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwiesen sind die 5 Mitglieder und der/die Präsident/in der Schulpflege auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Die Wahl wird gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwiesen sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) an der Urne mit gedruckten Wahlzetteln durchgeführt. Sofern jedoch mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leeren Wahlzetteln und Beiblatt statt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 26. November 2025, 16:30 Uhr, beim Gemeinderat Laufen-Uhwiesen, Dorfstrasse 28, 8248 Uhwiesen, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 18. März 2026, 16:30 Uhr, können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 18. März 2026 amtlich publiziert.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Dachsen, Flurlingen oder Laufen-Uhwiesen hat.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der politischen Gemeinden Dachsen, Flurlingen und Laufen-Uhwiesen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 3. Dezember 2025 bis 10. Dezember 2025, 16:30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 28, 8248 Uhwiesen bezogen werden.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wahlleitende Behörde:
Gemeinderat Laufen-Uhwiesen