Amtliche Publikation - Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Dachsen
Amtliche Publikation - Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Dachsen
FESTLEGUNG
Betrifft: 8447 Dachsen
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.
Der Entwurf für die Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Dachsen wurde vom 11.02.2025 bis zum 12.04.2025 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist konnte jedermann Einwendungen zum Entwurf erheben.
Die Baudirektion Kanton Zürich hat mit Verfügung vom 24.04.2025 den Gewässerraum im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf § 15 h HWSchV im Siedlungsgebiet der Gemeinde Dachsen festgelegt.
Angaben zur Auflage:
Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Dachsen die Festlegung öffentlich bekannt. Die Verfügung vom 24. April 2025 wird vom 8. Mai 2025 bis zum 10. Juni 2025 während 30 Tagen bei der Gemeinde Dachsen (Dorfstrasse 16, 8447 Dachsen) öffentlich aufgelegt.
Die physischen Unterlagen können zu den regulären Schalteröffnungszeiten der Gemeinde eingesehen werden und die Gewässerräume sind im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die erwähnte Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden.
Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen.
Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist:
30 Tage
Ablauf der Frist:
10. Juni 2025
Kontaktstelle:
Gemeinde Dachsen, Dorfstrasse 16, 8447 Dachsen