Steuern: Fristerstreckung Steuererklärung Online

Die Steuererklärung muss grundsätzlich bis zum 31. März ausgefüllt und dem Gemeindesteueramt retourniert werden. Selbständig erwerbende und nicht im Kanton wohnhafte Steuerpflichtige mit einer Betriebsstätte oder Liegenschaftenbesitz im Kanton Zürich erhalten von Amtes wegen eine verlängerte Frist bis zum 30. September.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diese Friste/n einzuhalten, haben Sie die Möglichkeit, ein Gesuch um Fristverlängerung einzureichen.


Ab sofort haben Sie als Steuerpflichtige in Dachsen für die Fristverlängerung der Steuererklärung einen NEUEN eService zur Verfügung. Dieser eServices ermöglicht es Ihnen, rund um die Uhr die Einreichefrist der Steuererklärung online zu verlängern.

Über folgenden Link gelangen Sie auf eine gesicherte Internetseite, die Zugangsdaten finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Steuererklärung in der Box „eServices“:

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