Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage? Das Sozialamt der Aufenthaltsgemeinde kann Ihnen vielleicht weiterhelfen.

Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

Zögern Sie nicht, uns frühzeitig für einen Beratungstermin anzurufen. Dieser ist unverbindlich und soll grob klären, ob Sie anhand Ihrer aktuellen Finanzen Anspruch hätten auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Sie werden aufgeklärt über Ihre Pflichten und Rechten als Sozialhilfebezüger/in.

 

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