Der Zins zu Gunsten wie zu Lasten (Vergütungs- bzw. Ausgleichszins) des Steuerpflichten beträgt im Kalenderjahr 2022 0.25%.

Der Verzugszins beträgt nach der Zustellung von Schlussrechnungen und Ablauf der dreissigtägigen Zahlungsfrist seit 1. Januar 2008 4,5%.

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