Hundesteuer 2022Alle Hundehalter, deren Tiere im Hunderegister der Gemeinde Dachsen eingetragen sind, werden Ende Februar/Anfang März 2022 die Rechnung für die Begleichung der diesjährigen Hundegebühr erhalten. Falls Sie einen Hund besitzen, aber keine Rechnung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 052 647 60 60 oder info@dachsen.ch. Meldepflicht bei der Gemeinde und AMICUS Ebenfalls innert 10 Tagen sind die Abgabe des Hundes an eine neue Halterin oder einen neuen Halter, die Abgabe ins Ausland und der Tod des Hundes bei AMICUS (zentrale Hundedatenbank, www.amicus.ch, info@amicus.ch, Tel. 0848 777 100) zu melden. Ausbildungspflicht Bis zum 31. Mai 2022 sieht die kantonale Hundegesetzgebung vor, dass in der Regel mit allen grossen oder massigen Hunden der Rassetypenliste I (Schulterhöhe ab 45 cm und Gewicht über 16 kg), welche nach dem 31.12.2010 geboren sind, ein Kurs zur Welpenförderung und ein Junghundekurs oder bei Übernahme eines älteren Hundes ein Erziehungskurs zum Erreichen von klaren Ausbildungszielen besucht werden muss. Kurse müssen bei Ausbildnerinnen und Ausbildnern, welche im Besitz einer Bewilligung des Veterinäramtes des Kantons Zürich sind, absolviert werden. Hundehalterinnen und –halter sind verpflichtet nachzuweisen, dass sie eine anerkannte praktische Hundeausbildung abgeschlossen haben (§ 7 Hundegesetz). Die Kursbestätigung ist innert 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Dachsen einzureichen. Obligatorische Haftpflichtversicherung Datum der Neuigkeit 10. Feb. 2022
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