Erneuerungswahlen Notar/Notarin Amtsdauer 2022-2026Anordnung der Wahl Die Erneuerungswahl einer Notarin/eines Notars für die Amtsdauer 2022 - 2026 des Notariatskreises Feuerthalen, umfassend die Gemeinden Benken, Dachsen, Feuerthalen, Flurlingen, Laufen-Uhwiesen, Marthalen, Rheinau und Trüllikon, wird auf Sonntag, 13. Februar 2022 angesetzt. Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz im Notariatskreis Feuerthalen. Wählbar sind im Kanton Zürich wohnhafte Personen, die das Wahlfähigkeitszeugnis besitzen (§ 10 des Notariatsgesetzes vom 9. Juni 1985). In Anwendung von § 49 des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) sind Wahlvorschläge innert 40 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis spätestens Mittwoch, 20. Oktober 2021 dem Gemeinderat Feuerthalen als wahlleitende Behörde, Gemeindekanzlei, 8245 Feuerthalen, einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises Feuerthalen eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen und dürfen nur einen Vorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichner geben Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu (§ 24 Abs. 3 der Verordnung über die Politischen Rechte VPR). Der Kandidat/die Kandidatin muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort bezeichnet werden (§ 24 Abs. 1 VPR). Wahlvorschlagsformulare sind ab sofort bei der Gemeindekanzlei Feuerthalen, Gemeindehaus Fürstengut, Trüllergasse 6, 8245 Feuerthalen, erhältlich. Gegen diese Wahl und Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung 8245 Feuerthalen, 10. September 2021 Datum der Neuigkeit 16. Sept. 2021
|