6. Juni 2023, 20.00 Uhr - 22.00 Uhr

Kontakt

Melanie Eisenring, Gemeindeschreiberin
melanie.eisenring@dachsen.ch

Informationen

Beschreibung

In Anwendung von § 18 des Gemeindegesetzes (GG) geben Gemeinderat und Primarschulpflege nachstehend die Geschäfte bekannt, die an den Gemeindeversammlungen vom Dienstag, 6. Juni 2023 zu behandeln sind.

A. Politische Gemeinde

  1. Abnahme Jahresrechnung 2022 der Politischen Gemeinde Dachsen
  2. Hallen- und Freibad Aquarina; Jährlicher Gemeindebeitrag ab 01.01.2024
  3. Anfragen gemäss § 17 GG

B. Primarschulgemeinde

  1. Abnahme Jahresrechnung 2022 der Primarschulgemeinde Dachsen
  2. Anfragen gemäss § 17 GG

In Anwendung von § 17 GG steht allen Stimmberechtigten das Recht zu, über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse eine Anfrage an den Gemeinderat bzw. die Primarschulpflege zu richten und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung zu verlangen. Solche Anfragen sind schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet bis spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung einzureichen.

Der Gemeinderat bzw. die Primarschulpflege beantwortet die Anfrage bis spätestens einen Tag vor der Versammlung schriftlich. An der Gemeindeversammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet. Eine Beschlussfassung über die Antwort findet nicht statt.

Akten und Stimmregister liegen ab Dienstag, 9. Mai 2023, in der Gemeinderatskanzlei während den ordentlichen Schalterstunden zur Einsicht auf. Der Beleuchtende Bericht beider Behörden wird am 9. Mai 2023 auf der Webseite aufgeschaltet, in den Gemeinde-Anzeiger Nr. 5 vom 4. Mai 2023 aufgenommen und auf Verlangen kostenlos zugestellt.

Voraussetzungen

§ 14 Gemeindegesetz:
1 Die Gemeindeversammlung ist die Versammlung der Stimmberechtigten.
2 Die Versammlung ist öffentlich. Der Gemeindevorstand schliesst nicht stimmberechtige Personen aus, wenn dies überwiegend öffentliche oder private Interessen gemäss § 23 IDG erfordern.