Bau- und ZonenordnungDie Bau- und Zonenordung ist in zwei Teile gegliedert:
Die Bau- und Zonenordung enthält nur diejenigen Bestimmungen, welche darin auch zu regeln sind. Ihre Gliederung richtet sich nach derjenigen des Planungs- und Baugesetzes. In der Wegleitung wird auf die Vorschriften der übergeordneten Gesetze und Verordnungen verwiesen. Der jeweilige Kommentar soll das Verständnis für die Vorschriften fördern und die Zusammenhänge zu anderen Bauvorschriften aufzeigen. Dadurch wird der Zugang für die Benützer der Bau- und Zonenordung erleichtert. Der Wegleitung kommt keine rechtsverbindliche Wirkung zu. Sie dient der Erläuternung der Bau- und Zonenvorschriften und weist auf Paragraphen im Planungs- und Baugesetz (PBG) und den dazugehörigen Verordnungen hin. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem wird auf die wichtigsten direkt anwendbaren kantonalen Bauvorschriften verwiesen.
Zugehörige Dienstleistung: Baubewilligungsverfahren Zuständige Instanz: Bausekretariat
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