WasserversorgungsreglementDieses Reglement regelt den Bau, Betrieb und Unterhalt, sowie die Finanzierung der Wassrversorgungsanlagen und die Beziehungen zwischen der Wasserversorgung und den Bezügern, soweit die Vorschriften des Bundes oder des Kantons nichts Abweichendes enthalten.
Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei
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