Abmeldung bei Auslandaufenthalten
Militärdienstpflichtige müssen sich vor einem Auslandaufenthalt von mehr als zwei Monaten frühzeitig, dh. spätestens zwei Monate vor der Ausreise mit der Militärverwaltung in Verbindung setzen.
Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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