Verlieren sie Ihren Pass oder wird er ihnen gestohlen, so müssen sie dies unverzüglich einer Polizeidienststelle (Im Kanton Zürich der Kantonspolizei, der Stadtpolizei Winterhtur oder Stadtpolizei Zürich) anzeigen. Diese Verlustanzeige müssen sie zum Passbüro in Zürich mitnehmen, wenn sie einen neuen Pass beantragen.

Taucht ein gestohlen oder verloren gemeldeter Pass wieder auf, darf dieser nicht mehr verwendet werden, da er auf einer polizeilichen Fahndungsliste erfasst ist.

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