Familienergänzende BetreuungGestützt auf § 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und §§ 11 und 27 des Volksschulgesetzes (VSG) wurde die KITA-Verordnung sowie das dazugehörige Elternbeitragsreglement erlassen. Die Gemeinde Dachsen unterstützt Eltern bei der Finanzierung von Kindertagesplätzen (Kinderkrippen, Tagesstrukturen und Tagesfamilien) durch die Ausrichtung von Betreuungsbeiträgen, welche die Elternbeiträge und allfällige Beiträge Dritter (zB Arbeitgeberbeiträge) bis zur Höhe der vereinbarten Betreuungskosten ergänzen. Für die Mitfinanzierung von Betreuungsverhältnissen in Kinderkrippen und bei Tagesfamilien ist die Politische Gemeinde zuständig, für die Tagesstrukturen die Primarschulgemeinde. Wir beraten Sie bei Fragen rund um die Familienergänzende Betreuung im Zusammenhang mit der Einreichung eines Beitragsgesuchs. Online-DiensteDie Einwohnergemeinde Dachsen bietet auf der Website www.dachsen.ch neben umfangreichen Informationen einen virtuellen Online-Schalter an.Voraussetzungen für die Benützung des Online-Schalters ist die Einhaltung folgender Verhaltensregeln:
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