Registrierungspflicht
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Ihre Hunde die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen, der Gemeinde mit dem Impfzeugnis anzumelden. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich der nationalen Hundedatenbank AMICUS zu melden (www.amicus.ch), 0848 777 100.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Hundesteuer
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF 130.00.

Eine Befreiung von der Abgabe wird, sofern die notwendigen Belege vorgelegt werden, für Diensthunde der Polizei, des Militärs und der Grenzwacht sowie für anerkannte Blindenhunde, Begleit- und Hilfshunde für motorisch Behinderte gewährt. Ebenso ist für Nutzhunde wie Schweiss- und Rettungshunde eine Befreiung möglich, soweit damit ein öffentliches Interesse verbunden ist.

Wir verweisen ausserdem auf die Webseite https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html

Personen, die keinen Hund mehr besitzen werden gebeten, dies umgehend der Gemeindeverwaltung zu melden.

Bild eines Hundes

Zugehörige Objekte

Name
Anmeldeformular Hund (PDF, 128.87 kB) Download 0 Anmeldeformular Hund