Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Ihre Hunde die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen, der Gemeinde mit dem Impfzeugnis anzumelden. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich der nationalen Hundedatenbank AMICUS zu melden (www.amicus.ch), 0848 777 100.

Die Abgabegebühr beträgt:

  • Fr. 130.00 (pro Hund)


Eine Befreiung von der Abgabe wird, sofern die notwendigen Belege vorgelegt werden, für Diensthunde der Polizei, des Militärs und der Grenzwacht sowie für anerkannte Blindenhunde, Begleit- und Hilfshunde für motorisch Behinderte gewährt. Ebenso ist für Nutzhunde wie Schweiss- und Rettungshunde eine Befreiung möglich, soweit damit ein öffentliches Interesse verbunden ist.

Wir verweisen ausserdem auf die Webseite https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html

Personen, die keinen Hund mehr besitzen werden gebeten, dies umgehend der Gemeindeverwaltung zu melden.

Preis

130.00
Bild eines Hundes

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