Am 1. Januar 2000 sind die in den Kantonen und beim Bund manuell geführten Strafregister durch ein zentrales, vollautomatisiertes Strafregister ersetzt worden. Seit dem 1. Juli 2000 wird das zentrale Strafregister neu vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Das BJ ist somit die einzige Anlaufstelle für einen Auszug aus dem zentralen Strafregister.

Ab. 5. Mai 2008 ist es für Privatpersonen möglich, Ihren Strafregisterauszug am Postschalter zu bestellen und zu bezahlen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt, das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt der/dem Besteller/-in zustellt. Bestellungen nehmen alle rund 2000 vernetzen Poststellen in der ganzen Schweiz während der Geschäftszeiten entgegen.
Im Zweifelsfall gibt www.post.ch (siehe unter Services/Poststellen-Suche/Poststelle auswählen/Dienstleistungsangebote)Auskunft, ob eine Poststelle vernetzt ist und Bestellungen entgegennehmen kann.

Einfacher ist jedoch, das Gesuchsformular aus dem Internet www.strafregister.admin.ch über das Online Bestellverfahren zu tätigen.
Ein Auszug aus dem Strafregister kostet Fr. 20.-. Die Gebühr für den Auszug kann bei Internetbestellung mit Kreditkarte oder Postcard online bezahlt werden.