Steuern: Fristerstreckungsgesuch Steuererklärung

Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. November des Steuerjahres. Benutzen Sie unseren Online-Schalter (siehe unten).

Prüfen Sie aber zuerst auf der Steuererklärung, ob wir die Frist nicht schon von uns aus verlängert haben.

Wir werden das eingehende Fristerstreckungsgesuch prüfen. Wenn Sie von uns keine Antwort erhalten, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Gesuch bewilligt ist.

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