Quellensteuer
Zuständiges Amt: Steueramt Der Quellensteuer unterliegen alle ausländischen Arbeitnehmer, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nicht besitzen. Arbeitgebende, die solche unselbständige Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, diesen die Quellensteuer abzuziehen, unabhängig vom Arbeitsort. Es sind dies:
Arbeitgebende, die solche Arbeitnehmende beschäftigen können sich über Tarife und Abrechnungsabläufe beim Kantonalen Steueramt Zürich, Abt. Quellensteuer, 8090 Zürich (Tel. 043 259 11 11), informieren. Wir verweisen ausserdem auf das Merkblatt Quellensteuerverordnung. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über diese Adresse. Über die richtige Tarifeinstufung informiert Sie gerne das Gemeindesteueramt Dachsen.
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