Individuelle Prämienverbilligung IPV
Zuständiges Amt: Steueramt Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung. Alle Personen, die gemäss ihren Steuerzahlen Anspruch auf die Prämienverbilligung haben, werden von der Gemeindeverwaltung automatisch erfasst und an die Sozialversicherungsanstalt (SVA) gemeldet. Sie erhalten von der SVA Zürich einen persönlichen Antrag, der innert 2 Monaten unterzeichnet zurückgeschickt werden muss. Wir der Antrag nicht fristgerecht eingereicht, entfällt der Anspruch auf die IPV. Massgebend für die Prämienverbilligung im Kanton Zürich sind
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns oder unter bei SVA Zürich. Auf dieser Webseite können Sie auch die Merkblätter abrufen.
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