Gemeindeversammlungen vom 08.12.2020
Informationen
- Beschreibung
A. Primarschulgemeinde
1. Abnahme des Budgets 2021
2. Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
B. Politische Gemeinde
1. Abnahme des Budgets 2021
2. Totalrevision Gebührenverordnung
3. Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
Anfragen im Sinne von § 17:
Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung
verlangen. Sie richten die Anfrage schriftlich an den Gemeindevorstand. Anfragen, die
spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeindevorstand spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich. In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende
Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.Die Akten zu den einzelnen Geschäften liegen zwei Wochen vor der Versammlung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf und stehen unter www.dachsen.ch, beziehungsweise auf www.primarschuledachsen.ch zum Herunterladen bereit.
Es besteht eine Maskenpflicht.
Aufgrund von Corona findet nach der Gemeindeversammlung kein Apéro statt.
- Voraussetzungen
- Zugelassen zur Gemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Dachsen.
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Dokumente
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Beleuchtener Bericht.pdf | Download | 0 | Beleuchtener Bericht.pdf |
Budget 2021 Politische Gemeinde.pdf | Download | 1 | Budget 2021 Politische Gemeinde.pdf |
Finanzplan 2020-2024.pdf | Download | 2 | Finanzplan 2020-2024.pdf |
Gebuhrenverordnung.pdf | Download | 3 | Gebuhrenverordnung.pdf |
Gebuhrentarif.pdf | Download | 4 | Gebuhrentarif.pdf |