Amtliches PublikationsorganGemäss § 7 Abs. 1 des Gemeindesgesetzes (GG; in Kraft getreten am 01.01.2018) hat die Gemeinde ein Publikationsorgan für Erlasse, allgemeinverbindliche Beschlüsse und Wahlergebnisse zu bestimmen. Der Gemeinderat hat am 30. April 2020 beschlossen, als Publikationsorgan in physischer Form den Gemeinde-Anzeiger, welcher alle zwei Wochen erscheint und zum Erscheinungsdatum auf der Homepage der Gemeinde Dachsen publiziert wird, zu bestimmen. Soweit die Veröffentlichung in elektronsicher Form erfolgt (als Information), geschieht dies auf der Homepage der Gemeinde Dachen (www.dachsen.ch). Vorbehalten bleiben Veröffentlichungsmedien gemäss anderen gesetzlichen Bestimmungen. Datum der Neuigkeit 22. Mai 2020
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