Absage Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2020Absage Gemeindeversammlungen vom 3. Juni 2020 Der Bundesrat wird den definitiven Entscheid bezüglich einer Lockerung des Versammlungsverbots voraussichtlich am 27. Mai 2020 fällen. Die Fristen für die ordnungsgemässe Vorbereitung der auf den 3. Juni 2020 geplanten Gemeindeversammlungen reichen daher nicht aus. Die Behörden haben daher beschlossen, die Gemeindeversammlungen vom 3. Juni 2020 abzusagen. Nachdem das Versammlungsverbot gelockert wird, werden die Behörden eine Neubeurteilung vornehmen und einen neuen Termin für die Gemeindeversammlungen festsetzen. Die Behörden planen aus heutiger Sicht, die Gemeindeversammlungen nach den Sommerferien nachzuholen. Datum der Neuigkeit 8. Mai 2020
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