Hundesteuer 2021Alle Hundehalter, deren Tiere im Hunderegister der Gemeinde eingetragen sind, werden Ende Februar/Anfang März 2021 die Rechnung für die Begleichung der diesjährigen Hundegebühr erhalten. Meldepflicht bei der Gemeinde und Amicus Ausbildungspflicht Das bedeutet, wer einen grossen oder massigen Hund (Hunde der Rassetypenliste I, Schulterhöhe ab 45 cm und Gewicht über 16 kg, nach 31.12.2010 geboren) hält oder erwirbt, muss mit ihm weiterhin die obligatorischen Kurse nach geltendem Zürcher Hundegesetz absolvieren. Hundehalterinnen und Hundehalter, die im Kanton Zürich einen kleinwüchsigen Hund halten oder erwerben, müssen seit 1. Januar 2017 keine Kurse mehr besuchen. Unter https://codex-hund.ch/hundehalter/kurse-guide ist ein interaktiver Kursguide aufgeschaltet. Anhand verschiedener Angaben zum Hund zeigt er auf, welche Kurse besucht werden müssen. Die Nachweise über die abgeschlossenen Kurse sind auf der Gemeindeverwaltung innerhalb eines Monats einzureichen. Obligatorische Haftpflichtversicherung Bitte prüfen Sie, ob Ihre Versicherungsgesellschaft bei der Privathaftpflichtversicherung die Hundehaltung mit mindestens CHF 1 Mio Deckung einschliesst oder Sie noch einen Zusatz beantragen müssen. Datum der Neuigkeit 11. Feb. 2021
|