SchiffsstationierungsanlageWarteliste für das Jahr 2021 Gemäss Art. 2-5 der Schiffstationierungsverordnung führt die Gemeindeverwaltung für Interessenten, die sich um einen Bootsliegeplatz bewerben, eine Warteliste, die jeweils auf den 1. März des laufenden Jahres neu erstellt wird. Sämtliche Bewerber müssen die Voraussetzungen für die Beanspruchung eines Liegeplatzes erfüllen und zur Führung eines Schiffes berechtigt sein. Geht die jährliche Bewerbung nicht ein, verfällt der bisherige Listenplatz. Verspätete Erneuerungen werden am Ende der Warteliste aufgeführt. Ihre schriftliche Bewerbung für die Aufnahme auf die Warteliste für einen Bootsliegeplatz in der Stationierungsanlage Dachsen ist somit bis am 1. März 2021 an die Gemeindeverwaltung, Liegenschaften, Dorfstrasse 16, 8447 Dachsen oder an info@dachsen.ch zu senden. Datum der Neuigkeit 22. Jan. 2021
|