Gemeindeversammlungen vom 8. Dezember 2020An den Gemeindeversammlungen vom 8. Dezember 2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst: A. Politische Gemeinde 1. Genehmigung des Budgets 2021 wie folgt:
und Festsetzung des Steuerfusses auf 39% 2. Genehmigung Totalrevision der Gebührenverordnung B. Primarschulgemeinde Genehmigung des Budgets 2021 (unverändert gegenüber Antrag) und Festsetzung des Steuerfusses auf 47% Aktenauflage Die Protokolle der Gemeindeversammlungen können ab Donnerstag, 24. Dezember 2020, auf der Homepage der Gemeinde Dachsen eingesehen und heruntergeladen werden und liegen ab Donnerstag, 24. Dezember 2020, auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Gegen das Protokoll ist nur eine Aufsichtsbeschwerde möglich. Rechtsmittelbelehrung Gegen Beschlüsse der Gemeinde kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen – wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) – und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnungen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigen Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG). Datum der Neuigkeit 23. Dez. 2020
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