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Abbrennen von Feuerwerk
10 Regeln für das Abrennen von Feuerwerk
- Gebrauchsanleitung für das Feuerwerk soll vor dem Abbrennen sorgfältig durchgelesen und exakt befolgt werden.
- Feuerwerk trage man nicht in Kleidertaschen umher, sondern in Papier- oder Plastiksäcken.
- Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Häusern oder Wäldern abgebrannt werden.
- Beim Verlassen der Wohnung am 1. August schliesse man die Fenster, da sonst verirrte Raketen im Zimmer «landen» und Brände verursachen können.
- Immer soll nur ein Feuerwerkskörper gezündet werden und zwar in einigen Metern Entfernung vom übrigen Knallmaterial.
- Geht ein Feuerwerkskörper nicht sogleich los, darf man sich ihm frühestens nach 2 Min. nähern.
- Zündhölzer und Feuerwerk gehören nicht in die Hände unbeaufsichtigter Kinder.
- Raketen sind nur aus gut verankerten Flaschen und Röhren abzufeuern.
- Das Rauchverbot in Verkaufslokalen und bei Verkaufsständen ist unbedingt einzuhalten.
- 1. August-Feuer sind bis zum vollständigen Erlöschen zu überwachen.
Die Feuerpolizei und die Feuerwehr wünschen Ihnen einen schönen und unfallfreien Bundesfeiertag
Datum der Neuigkeit 29. Juli 2010
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