LinksIndexDatenschutzImpressumHome
Portrait
Politik
Verwaltung
Bildung
Gewerbe
Vereine
Tourismus
Aktuelles
Anlässe
Neuigkeiten
Gemeinde-Anzeiger
Virtuelle Dienste
Marktplatz







PDFDruck Version

Abbrennen von Feuerwerk

10 Regeln für das Abrennen von Feuerwerk

  1. Gebrauchsanleitung für das Feuerwerk soll vor dem Abbrennen sorgfältig durchgelesen und exakt befolgt werden.
  2. Feuerwerk trage man nicht in Kleidertaschen umher, sondern in Papier- oder Plastiksäcken.
  3. Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Häusern oder Wäldern abgebrannt werden.
  4. Beim Verlassen der Wohnung am 1. August schliesse man die Fenster, da sonst verirrte Raketen im Zimmer «landen» und Brände verursachen können.
  5. Immer soll nur ein Feuerwerkskörper gezündet werden und zwar in einigen Metern Entfernung vom übrigen Knallmaterial.
  6. Geht ein Feuerwerkskörper nicht sogleich los, darf man sich ihm frühestens nach 2 Min. nähern.
  7. Zündhölzer und Feuerwerk gehören nicht in die Hände unbeaufsichtigter Kinder.
  8. Raketen sind nur aus gut verankerten Flaschen und Röhren abzufeuern.
  9. Das Rauchverbot in Verkaufslokalen und bei Verkaufsständen ist unbedingt einzuhalten.
  10. 1. August-Feuer sind bis zum vollständigen Erlöschen zu überwachen.

Die Feuerpolizei und die Feuerwehr wünschen Ihnen einen schönen und unfallfreien Bundesfeiertag


Datum der Neuigkeit 29. Juli 2010
  zur Übersicht