Wahlerklärung für die stille Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidentin bzw. Präsidenten für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

4. April 2024

Auf die Wahlanordnung vom 11. Januar 2024 sind dem Gemeinderat Dachsen Borchardt Meike als Mitglied und Neck Andreas Titus als Präsident der Rechnungsprüfungskommission gültig vorgeschlagen worden. In der siebentägigen Nachfrist wurden diese Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen. Es kamen auch keine neuen Wahlvorschläge hinzu. Die provisorisch vorgeschlagenen stimmen damit mit den definitiv vorgeschlagenen Personen überein. In Anwendung von § 54a des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.  

Als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission wird für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 als gewählt erklärt:

  • Borchardt Meike, geb. 29.02.1968, Hindergartenstrasse  9, 8447 Dachsen  

Als Präsident der Rechnungsprüfungskommission wird  für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 als gewählt erklärt:  

  • Neck Andreas Titus, geb. 03.06.1976, Bahnhofstrasse  5, 8447 Dachsen  

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung  innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen  beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz  [LS 175.2]). Die Rekursschrift  muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.  

Die wahlleitende Behörde: Gemeinderat Dachsen